Die Schweiz hat einen Antrag des Bundesrates vom 14.11.2012 zur Aufhebung des Glühlampenverbots vorliegen

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, das Glühlampenverbot in der Schweiz per sofort aufzuheben.

Begründung

Nach der EU beschloss auch die Schweiz ein Glühlampenverbot. Das Argument von damals war, dass wir mit den Stromsparlampen einen gleichwertigen Ersatz, aber mit viel kleinerem Energieverbrauch als die Glühlampen, besitzen. Das stimmt leider nicht:

1. Die hochgepriesene Sparlampe erfüllt in der Praxis die hohen Erwartungen nicht. Wie sich auch die häufig geäusserten Bedenken betreffend Giftigkeit der Stromsparlampen bewahrheiten (Quecksilber).

schweiz

2. Um einem gesundheitlichen Schaden vorzubeugen reicht es nicht, einen Mindest-Abstand von 30 cm einzuhalten, wie das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt.

3. Das Problem der Quecksilbervergiftungen hat sich in der EU mit dem Glühlampenverbot massiv verschärft.

4. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) kommt in einer Untersuchung zum Schluss, dass die Herstellung der Sparlampe bei einer umfassenden Umweltbilanz schlechter abschneidet, als jene der Glühbirne.

5. Die Entsorgung der kaputten Sparlampen ist aufwendiger und deshalb teurer als bei Glühlampen.

6. Die Energieeinsparungen der Lampen können zudem durch Mehrkonsum überkompensiert werden, wie in den USA definitiv nachgewiesen ist.

Die Regierung vom Neuseeland hat bereits im Dezember 2008 das Verbot der Glühlampen wieder aufgehoben. Die Begründung: Sie überlässt den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl, welche Lampen sie in welchen Bereichen gebrauchen möchten. Es ist auch noch zu bedenken, dass die Energiekosten bei der Herstellung der „Energiesparlampen“ sehr hoch sind und die potenziellen Gesundheitsrisiken aufgrund des giftigen Quecksilbers in diesen Lampen ernst genommen werden müssen.

Im Moment haben wir in der Schweiz keine gleichwertige Alternative zu den Glühlampen. Die Bevölkerung der Schweiz muss eine Wahlmöglichkeit zu den giftigen und gesundheitsschädigenden Sparlampen haben. Das übereilte Verbot der ungiftigen, günstigen, angenehmen und umweltfreundlichen Glühlampen ist deshalb sofort aufzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.11.2012

In der Schweiz besteht kein Technologieverbot für Glühlampen. Hingegen bestehen seit dem 1. Januar 2009 Anforderungen an die Energieeffizienz von Lampen. Per 1. September 2010 wurden diese mit den inzwischen auch in der EU erlassenen Anforderungen an Lampen synchronisiert. Heute müssen matte Lampen die Energieeffizienzklasse A erfüllen, die klaren Lampen mindestens die Klasse C.

Nicht zuletzt dank den in der Schweiz und in der EU geltenden Effizienzanforderungen entwickelt sich der Lampen- und Beleuchtungsmarkt rasch weiter und erlaubt den Konsumentinnen und Konsumenten die geforderte Wahlmöglichkeit und den Zugang zu neuen Lampentechnologien. Die Bevölkerung hat für die Beleuchtung im Haushalt die Wahl zwischen Leuchtstofflampen (in der Regel in der Ausführung als Sparlampen), Halogenglühlampen sowie den immer wichtiger und günstiger werdenden LED-Lampen. Halogenglühlampen, welche die Effizienzanforderungen erfüllen, werden in den Energieeffizienzklassen C und B angeboten. Gewöhnliche Glühlampen mit der für die Klasse C nötigen Effizienz sind auf dem Markt nicht erhältlich – Halogenglühlampen weisen jedoch praktisch die gleichen Eigenschaften auf und sind in vielen Formen erhältlich. Für Beleuchtungszwecke ausserhalb des Wohnbereichs stehen noch weitere Lampentechnologien zur Auswahl.

Energiesparlampen enthalten geringe Mengen Quecksilber und dürfen daher nicht mit den normalen Haushaltsabfällen oder in Altglas-Containern entsorgt werden. Wie alle Leuchtstofflampen (auch Leuchtstoffröhren) müssen sie bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden. Der Leuchtstoff wird recycelt. Die Entsorgung der Sparlampen ist bereits im Kaufpreis inbegriffen, sie fliesst in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein. Dank der hohen Energieeffizienz und der langen Lebensdauer weisen Sparlampen und LED-Lampen über den Gesamtlebenszyklus betrachtet eine bessere Wirtschaftlichkeit aus als Glühlampen.

Quellen

http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123935

Hinterlasse einen Kommentar